Bedarfszuweisungen & Landes-Finanzsonderaktion
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Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Förderbar sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum von niederösterreichischen Gemeinden.
Mit der „Landes-Finanzsonderaktion - Arbeitsplatzmotor Gemeinden" wird den NÖ Gemeinden eine Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, bei der die Zwischenfinanzierung umsetzungsreifer, infrastruktureller und energietechnischer Baumaßnahmen sowie der Breitbandausbau (Errichtungskosten) gefördert werden.
Förderbar sind interkommunale Infrastrukturmaßnahmen (Baumaßnahmen und Grundstücksankäufe inkl. Planungsleistungen), der Ankauf von Kommunalfahrzeugen die von mehreren Gemeinden genutzt werden sowie die Erstellung von Projektentwicklungen, Studien und Konzepten zu gemeindeübergreifenden Themen.
Förderbar ist die Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung und Belebung der Innenstädte und Ortskerne.
Förderbar ist die Finanzierung des Ankaufes von Feuerwehrfahrzeugen, von baulichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und von Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Barrieren bei gemeindeeigenen Gebäuden.
Förderbar ist die Zwischenfinanzierung von Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle und der altersbedingten Erneuerung von Wärmebereitstellungsanlagen (z.B. Kesseltausch) zur Verminderung des Energieverbrauches bei gemeindeeigenen Gebäuden.
Förderbar ist die Finanzierung des Ankaufes von Feuerwehrfahrzeugen, von baulichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und von Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Barrieren bei gemeindeeigenen Gebäuden.
Ihre Kontaktstelle des Landes Abteilung Gemeinden
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12619
Fax: 02742/9005 - 12225
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515
Fax: 02742/9005-15937