Voranschlag des Landes Niederösterreich
Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der NÖ Landesverfassung legt die Landesregierung dem Landtag einen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Landes für das folgende Kalenderjahr vor
Infolge der SARS-CoV-2 Pandemie hat der Landtag von Niederösterreich in seiner 31. Sitzung am 21. Oktober 2020 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Nachtragsvoranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2020 und 2021 zum Beschluss erhoben (Ltg.-1278/V-8/15-2020).
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner 28. Sitzung am 18. Juni 2020 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2021 zum Beschluss erhoben (Ltg.-1120/V-8-2020).
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2020 zum Beschluss erhoben (Ltg.-700/V-7-2019).
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2018 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2019 zum Beschluss erhoben (Ltg.-203/V-6-2018).
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 den Antrag des Wirtschafts- und Finanzausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2018 zum Beschluss erhoben (Ltg.-1595/V-5-2017).
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